Bestbieterprinzip

Faire Vergabe von Ingenieurleistungen

Seit März 2016 muss bei Vergabeverfahren in Österreich das Bestbieterprinzip angewendet werden. Die Novelle des Bundesvergabegesetzes (BVG) zielt darauf ab, die Lebensdauer von Anlagen zu erhöhen und das Qualitätsbewusstsein zu fördern. Erwiesenermassen lassen sich die Qualität und die daraus resultierenden Gesamtkosten eines Projektes am meisten während der Planungsphase beeinflussen.
Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg zitiert in ihrem Informationsfolder zum Bestbieterprinzip Baurat h.c. DI Dr. mont. Georg M. Vavrovsky, den ehemaligen Vorstandsdirektor der ÖBB Infrastruktur AG:

Eine Ingenieurleistung ist auf vielfältige Art und fast zu jedem Preis erfüllbar. In der Regel erhält der Auftraggeber dabei nur das, was er bezahlt, und nicht das, was er sich erwartet hätte oder was notwendig wäre.
Es gilt daher jenen Bieter zu wählen, der am ehesten Gewähr für eine qualitätsvolle Ingenieurleistung bietet.

Gute Planung ist ausschlaggebend für einen langen und kostengünstigen Betrieb. Im Sinne der Kostensicherheit und Nachhaltigkeit soll mit der Novelle im BVG Vorrang vor kurzfristigen finanziellen Vorteilen gegeben werden.

Laden Sie sich hier den Handlungsleitfaden zur Anwendung des Bestbieterprinzips herunter (pdf)